Steine in der Dreieich
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Die Grenzen und Grenzsteine in der Heusenstammer Gemarkung


gpx Datei1661 hat Philipp Erwein von Schönborn die Herrschaft Heusenstamm käuflich erworben. Diese umfasste den Gravenbrucher Wald, die Heusenstammer Gemarkung sowie die Gemarkungen von Hausen und Obertshausen. 1741 kaufte Maria Theresia von Schönborn das ehemalige Kloster Patershausen. 1806 wurde das Schönborn'sche Gebiet mediatisiert und dem Fürstentum Isenburg zugeschlagen (das wiederum 1816 vom Großherzogtum Hessen übernommen wurde). Die Eigentumsverhältnisse erfuhren keine Veränderung: Der Gravenbrucher Wald, Patershausen und das Schloss mit dem westlich angrenzenden Wald ("Forst") blieben im Besitz der Schönborner Familie. Heusenstamm war an der Bieber(Bieger)mark beteiligt, einem gemeinsamen Waldbesitz verschiedener Gemeinden. Die Markgemeinschaft wurde um 1818 aufgelöst und unter den Markgenossen aufgeteilt. Das Waldgebiet nördlich von Heusenstamm kam in den Besitz von Bieber, Bürgel und Offenbach. Offenbach erhielt zusätzlich ein Areal südwestlich von Heusenstamm, die Offenbacher Hintermark. Heusenstamm erweiterte seine Gemarkung durch Waldgebiete im Süden und Südosten, die die Gemarkung Patershausen fast ringförmig umschließen (Sporken, Martinsee und Heusenstammer Hintermark). Die Grenzen zu Obertshausen und Rembrücken wurden neu gezogen. Auch Patershausen erhielt im Osten Waldgelände aus der Biebermark.

Die Gemarkung Wildhof nordwestlich von Heusenstamm war seit dem Mittelalter im Besitz der Deutschordenskommende Frankfurt. Sie war kein Teil der Biebermark. Als der Deutsche Orden 1809 von Napoleon aufgelöst wurde, kam das Gelände in den Besitz des Fürstentums Isenburg und dann 1816 in den des Großherzogtums Hessen. In dieser Zeit muss es einen "Deal" gegeben haben: Die Heusenstammer Gemarkung wurde im Westen durch einen Waldstreifen der Wildhof-Gemarkung erweitert ("Heusenstammer Rüssel"), der eine "Landverbindung" zum Schönbornschen Gravenbruchwald darstellt. Dieses Flurstück heißt heute noch "Deutschherrenwald".

Gemarkungsgrenzen 1850Mit Hilfe der Buxbaum-Karten und alten Messtischblättern lässt sich der Verlauf der Heusenstammer Gemarkungsgrenzen um 1850 recht gut rekonstruieren. Im Norden mäandert die Grenzlinie entlang der alten Biebermarkgrenze. Die Gemarkung Bieber reicht bis hinter das Schlossgelände, während die Heusenstammer Wiesen sich wie ein Keil nach Norden strecken. Im Westen reicht die Heusenstammer Gemarkungsgrenze bis zum Waldrand der Wildhofgemarkung. Im Süden grenzt Heusenstamm an die Offenbacher Hintermark. Die Grenzlinie entspricht zunächst der alten Biebermarkgrenze. Die gerade Grenzlinie nach Südosten ("Grenzschneise") ist das Resultat der Markwaldteilung. Die West- und Nordgrenze zur Gemarkung Patershausen entspricht wieder der alten Biebermarkgrenze. Man beachte dabei die "Ausstülpung" nach Norden, die man beim Anschauen von modernen Karten nicht vermutet hätte. Die Ostgrenze von Patershausen zu Heusenstamm verläuft an einer Schneise parallel zum Schmidtgaben. Im Süden folgt die Grenze dem Rembrücker Weg und dann einer Schneise bis zur Nordgrenze von Dietzenbach. Dietzenbach, Jügesheim und Hainhausen gehörten zur Rödermark, folglich entspricht die Südostgrenze von Heusenstamm bis zum Erreichen der Rembrücker Gemarkung der alten Biebermark - Rödermark Grenze. Zunächst verläuft sie der Waldstraße/Unterste Straße nach Südosten bis zum Schmidtgraben, der auf ca. 1200 m die Grenze zu Jügesheim bildet. Anschließend verläuft sie entlang des Rembrücker Wegs bis zur "Heusenstammer Grenzschneise". Diese führt dann in gerader Linie bis zur heutigen L 3117, von wo sie eine Biegung um den "Goldberg" macht, dem jetzigen Naturschutzgebiet. Dort trifft sie dann wieder auf die Grenze von Bieber und Obersthausen.

Die Grenzen von 1850 stimmen nur in geringem Ausmaß mit den heutigen Gemarkungsgrenzen überein. Um den komplexen Prozess der Grenzänderungen nachfolgen zu können, sei hier die Situation um 1964 dargestellt:
Grenzen 1964

















1900 und 1930 kaufte der Hessische Staat den Fürstlich Isenburger Forst Dreieich. Er wurde gemarkungsmäßig auf Neu-Isenburg, Sprendlingen, Götzenhain, Dietzenbach (und Offenthal) aufgeteilt. 1954 wurden weitere "gemeindefreien" Gemarkungen an benachbarte Gemarkungen aufgeteilt. Der Gravenbruchwald wurde zwischen Neu-Isenburg, Sprendlingen und Heusenstamm aufgeteilt (rote Grenzlinien). Die Gemarkungen Patershausen und Wildhof kamen zu Heusenstamm. Der Besitzer des Wildhofs, die Hessische Hausstiftung, klagte gegen diese Entscheidung und erhielt Recht. Wildhof war 1964 wieder eine unabhängige Gemarkung geworden. Es entwickelte sich in der Folge ein heftiger Streit zwischen der Stadt Offenbach (die den Wildhof von der Hessischen Hausstiftung für 30 Mio DM gekauft hatte) und Heusenstamm um diese Gemarkung, den ich ausführlich in einem Artikel an anderer Stelle auf dieser Website beschreibe. Der Streit wurde schließlich mit einem akzeptablen Kompromiss beendet.

Grenzen 1977

















Die neuen Offenbacher Grenzen sind in der Skizze rot eingezeichnet. Ausgangspunkt war eine Teilung der Gemarkung Wildhof entlang der L 3117. Aber dann machte man Nägel mit Köpfen: Das etwas unglückliche Relikt aus der Markwaldteilung, die Offenbacher Hintermark, kam zu Heusenstamm. Dafür erhielt Offenbach einen Teil des Heusenstammer Gravenbruchwaldes und einen Teil des Wildhofes südlich der L 3117. Zusätzlich definierte man die Nordseite der Autobahn A3 zur Nordgrenze von Heusenstamm. Einige kleinere Grenzkorrekturen im Nordosten rundeten den Flächenaustausch ab. 

Die Gemarkungszugehörigkeit sagt nichts über die Besitzverhältnisse aus. Nach wie vor sind die Hintermark im Besitz der Stadt Offenbach, ebenso der komplette Wildhof und die Waldgebiete zwischen der ehemaligen Gemarkungsgrenze und der Autobahn A3. Der Gravenbruchwald südlich der L 3117, auf drei Gemarkungen gelegen, gehört der Stadt Frankfurt, die das Gebiet 1978 von den Schönborns kaufte. Patershausen wurde ebenfalls 1978 von der Stadt Heusenstamm gekauft.

1977 wurde im Zug der Gebietsreform Rembrücken von Heusenstamm eingemeindet. Dabei ergab sich das Problem, dass die Straße Heusenstamm - Rembrücken über das Gemarkungsgebiet von Obertshausen verlief. Daraufhin wurde das Waldstück südlich dieser Straße nach Heusenstamm umgemarkt. Es wäre sicher interessant, die damaligen Diskussionen nachzuvollziehen. Mal sehen, was die Archive hergeben.

Ein Grenzsteinspaziergang um die alte Heusenstammer Gemarkung

Ich bin die Grenzen von Heusenstamm im Frühsommer 2017 abgelaufen. Der Bewuchs war schon relativ stark, so dass ich nicht ausschließen kann, Grenzsteine übersehen zu haben. Sehr hilfreich für die Dokumentation der Heusenstammer Grenzsteine waren die Aufzeichnungen von Frau Luise Hubel, die die Grenzen um 2004 begangen und die gefundenen Steine zeichnerisch (und nur teilweise fotografisch) dokumentiert hat.

Man kann den Spaziergang am Naturschutzgebiet Goldberg an der Grenze von Heusenstamm und Obersthausen beginnen. Die Wege folgen der Grenzlinie. Leider konnten nur einige moderne, jedoch keine historischen Steine dort gefunden werden. Sie müssen wohl bewusst entfernt worden sein, denn auf der anderen Seite der Autobahn findet man historische Steine an der Grenze von Bieber und Obertshausen. Nachdem der See im Naturschutzgebiet umrundet wurde, begibt man sich zum nördlichen Ende des Friedhofsparkplatzes (die Grenze verläuft ab dem Goldberg hinter den Häusern parallel zur Frankfurter HEOG 25Straße und dann quer über den Friedhof). An der Gabelung am Waldrand nimmt man den mittleren Weg, der hinter dem Schloss nach Norden führt. Rechts sieht man den noch HEOF26gut erhaltenen Grenzgraben. Der asphaltierte Weg endet an einer Wiese. Wenn man dem gut sichtbaren Graben am inneren Waldrand entlang nach Norden bis zur Autobahn folgt, findet man insgesamt sieben Steine. Sechs davon sind quaderförmige Basaltsteine mit einer Grundfläche von ca. 20 x 20 cm. Sie sind mit einem "G" auf einer Seite beschriftet. Dies scheinen die Standardsteine zu sein, die bei der Markwaldteilung gesetzt worden sind. Ein Stein dieser Serie (HEOF 26) ist anders: kleiner, gewölbt, aus Sandstein und mit "H" und "B" beschriftet (Heusenstamm und Bieber). Die Grenze unterquert mit dem Bieberbach die Autobahn. Insgesamt konnten nördlich der Autobahn sieben "G-Steine" gefunden werden. Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass dort noch mehr Steine zu sehen sind. Im Erkundungszeitraum (Juli 2017) war der Bewuchs, insbesondere entlang des Bieberbachs, sehr dicht. Wie dem Messtischblatt von 1963 zu entnehmen ist, umschloss die Grenze dort eine zu Heusenstamm gehörende Wiese.

Nordgrenze

am FriedhofDie ehemalige Grenze zwischen Heusenstamm und Bürgel quert wieder die Autobahn und verläuft nördlich an der Kläranlage vorbei. Dort konnten keine Grenzsteine gefunden werden. Auf der anderen Seite der S-Bahn-Trasse geht es weiter. 10 Meter vor der Abzweigung zum Heusenstammer Jüdischen Friedhof, ca. 15 Meter Richtung Norden, steht ein weiterer quaderförmiger Basaltstein mit einem eingemeißeltem "G" (HEOF 51). Der nächste Stein dieser Serie befindet sich dicht an der östlichen Friedhofsmauer, dort, wo sie einen leichten Knick macht. Man folgt der Friedhofsmauer. Direkt an der Nordwestecke des Friedhofs steht ein leicht gewölbter roter Stein mit der Inschrift "SB" GH-SBRichtung Norden (für Schönborn). Auf der Westseite ist eine "3" eingemeißelt. Dieser Stein dürfte mit der Ausweisung des Jüdischen Friedhofs 1669 durch Melchior Friedrich von Schönborn gesetzt worden sein. Man erkennt an dieser Stelle den Grenzgraben, der Richtung Westen verläuft. Der nächste Stein steht nur wenige Meter von der Friedhofsmauer entfernt. Er ist gewölbt, besteht aus rotem Sandstein, ist mit einem Kreuz auf dem Kopf versehen und ist auf der Südseite mit "GH" und "SB" beschriftet. Auf der Ostseite erkennt man eine "4".  "GH" steht wahrscheinlich für Gemarkung Heusenstamm  und das "SB" soll bedeuten, dass es sich um einen Domanialwald der Schönborner Grafen handelt. "GH" meint hier sicherlich nicht "Großherzogtum Hessen". Der folgende Stein, ebenfalls mit der Inschrift "GH" / "SB", steht sehr schön an einem Knick des Grenzgrabens. Er trägt die Nummer "5" und ist auf dem Kopf mit roter Farbe markiert. Die fortlaufende Nummerierung belegt, dass die Zählung bei dem ersten hier beschriebenen Stein vor dem Jüdischen Friedhof begann. Der Stein Nr. 6 stand am nächsten Knick des Grabens. Leider ist er zerbrochen; ein großes Bruchstück konnte im Laub gefunden werden. Wenn man den Fuß finden könnte, wäre es vielleicht möglich, ihn zu restaurieren. Wiederum am nächsten Knick des Grenzgrabens waren nur noch kleinere Bruchstücke des Grenzsteins zu finden. Der Graben zieht sich von hier nach Nordwesten zur Autobahn A3. Unter der Straße befindet sich der Grenzpunkt der Gemarkungen Heusenstamm, Bürgel und Offenbach. Von dort aus biegt die Grenze Offenbach-Heusenstamm wieder gen Südwesten. Um an die Grenze zu HEOF 62HEOF 62gelangen, schlägt man sich vom letzten Grenzknick (mit den Steinbruchstücken) durch das Unterholz nach Westen, bis man auf eine nicht mehr gepflegte Schneise kommt, der man dann in nördlicher Richtung bis zum Grenzgraben folgt. Wenige Meter westlich stößt man auf der Südseite des Grabens auf einen quaderförmigen Basaltstein mit einem Kreuz auf dem Kopf und der Beschriftung "O" nach Norden (Offenbach) und "H" nach Süden (Heusenstamm). Durch den Grabenabhang ist der Grenzsteinfuß einseitig freigelegt. Der letzte noch vorhandene Stein der Nordgrenze steht ca. 80 Meter weiter westlich an einen Grabenknick nach Nordwest, beschriftet mit "GO" und "GH" (Gemarkung Offenbach, Gemarkung Heusenstamm. Der Graben macht dann zwei weitere Knicke, an denen keine Grenzsteine mehr stehen. Die Grenze erreicht dann die Rampe der Offenbacher Straße. Der nächste noch existierende Stein (HEWI 1§) steht an der Nordwestecke der Heusenstammer Gemarkung am Frankfurter Weg bzw. an der Ecke einer Garage am Ende des Garagenhofs am Zeisigweg. Er ist mit "SB" und der Nummer "13" beschriftet. Er markiert die Grenze von Heusenstamm mit dem Wildhof.
HEHI 46
 Die Gemarkungsgrenze knickt dort nach Süden ab bis zur Isenburger Straße. Auf diesem Abschnitt entspricht die aktuelle Gemarkungsgrenze der historischen. Während die aktuelle Grenze der Isenburger Straße nach Westen bis zur Dietzenbacher Straße folgt (und dort nach Süden abknickt) verlief die historische Grenze ca. 100 m der Isenburger Straße entlang nach Osten, um dann nach Süden abzubiegen. Das Gebiet um die Königsberger und Stettiner Straße ist dicht bebaut, dort gibt es keine Grenzsteine mehr. Wenn man einige Meter nördlich der Kreuzung Dietrich-Bonhoeffer-Straße und Feldbergstraße den Weg am Waldrand Richtung Westen geht, kommt man am Ende dieses Wegs an einen relativ großen, gut erhaltenen Basaltstein, der mit einem "W" (für Wildhof) und "46" beschriftet ist (HEWI 46). Wenige Meter südlich steht ein weiterer Stein mit einem "W" und der Nummer "47". Ein Stein mit der Nummer 48 findet man unter Efeu versteckt ca. 2 Meter östlich des Weges, dort, wo er einen leichten Bogen macht.


HEWI 32HEWI 32 KarteAnmerkung 11/2021: Der Revierleiter des Offenbacher Forstes, Herr Soltysiak, machte mich auf einen Grenzstein aufmerksam, der schon seit sehr langer Zeit in einem ehemaligen Offenbacher Forstgarten unter Gerümpel versteckt sei. Er lag mit seiner "schönen" Seite nach unten, so dass wir erst nach dem Anheben mit hydraulischer Hilfe sehen konnten, dass es sich um einen Grenzstein des Deutschen Ordens handelt: das Deutschordenskreuz, darüber C F (für Commende Frankfurt), darunter 1732 und auf der Seite die Zahl 32. Es stellte sich jetzt die Frage nach dem ursprünglichen Standplatz: Wir haben an der Nordwestecke von Heusenstamm den Stein No 15 und weiter südlich den Stein No 48. Kristof Doffing hat in seinem Fundus eine historische Karte des Wildhofgeländes, in der die Grenzpunkte eingezeichnet sind. Wir können darauf die Steine 15 und 48 identifizieren. Man braucht dann nur die Grenzpunkte abzuzählen, bis man auf Punkt 32 kommt. Christof Doffing erstellte zusätzlich eine zoombare Karte mit eine Überlagerung der historischen Karte auf die Open Street Map. Somit erhält man den recht genauen ehemaligen Standort.

Dieser war glücklicherweise nicht überbaut, sondern lag an einer Wegegablung mit starkem Begängnis. Der Stein wurde von mir aus dem Forstgarten geholt, Mitarbeiter der Firma Burkard säuberten ihn und setzten ihn mit einem Hebewerkzeug am 12.11.2021 an seinen alten Standort zurück. Dr. Krebs, der Vorsitzende des Heimat- und Geschichtsvereins Heusenstamm und ich betonierten im Anschluss daran eine Stele mit einem QR-Code nebendran. Der Text hinter den QR-Code ist -->hier abzurufen. -->Hier ein Bericht aus der Offenbach-Post.

Fortsetzung des Grenzsteinspaziergangs: Am Ende des Wegs wendet man sich nach rechts, überquert die L 3001 und folgt dem Sprendlinger Weg bis zur Alten Babenhäuser Straße, die dort die Grenze zum Gravenbruchwald bildet. Schräg gegenüber der Einmündung steht ein Stein dieser Grenze, der vom Autor dieser Zeilen vor einigen Jahren dort wieder aufgerichtet wurde. Es sind nur wenig Meter bis zum Hainerweg, wo man auf die alte Grenze zur Hintermark trifft.

Hintermark
Da zunächst die Grenzen von 1850 erfahren werden sollen, biegt man in den Hainerweg ein rechterhand findet man im gut sichtbaren Grenzgraben drei Steine. HEHI 10 ist HEHI 11wieder der Standard-Gemarkungsgrenzstein aus sauber bearbeitetem Basalt und einen länglichen "G". Die folgenden beiden Steine auf der Grenzlinie sind aus hellem Sandstein (z.T. stark bemoost) quaderförmig, nur grob behauen und mit einem rundlichen "G" auf einer Seite versehen. Die nächsten Steine dieser Serie  stehen hinter dem bebauten Grundstücken an der Hohebergstraße, am Eschenweg und am Ahornweg. Die Steine befinden sich in unwegsamen Gelände; einer ist jedoch an Ende der Stichstraße am Grundstück Eschenweg 14 direkt am Zaun zu sehen (HEHI 39). Einige Steine schauen nur wenig aus dem Boden hervor. Der Stein HEHI 35 fällt aus der Serie: es handelt sich um einen unbehauenen Basaltstein. Die Grenze überquert dann die Industriestraße und biegt im Wald nach Osten ab. An dem Knick steht ein weiterer "G"-Stein. Im weiteren Verlauf der Grenze bis zur Grenzschneise findet man nur noch einen Stein direkt an PAT 05einer Grundstücksgrenze. Die kerzengerade nach Südosten führende Grenzschneise ist ein Relikt der Markwaldtrennung. Sie ist nicht besteint. Man kann der Grenzschneise nicht nach Patershausen folgen, da sie die S-Bahntrasse quert. Man muss den Bahnübergang an der Zufahrt zum Patershäuser Hof nutzen um an das Ende der Grenzschneise am Patershäuser Weg zu gelangen. Die Grenzsteine an der Zufahrt zum Patershäuser Hof bis zum Bahnübergang werden weiter unten behandelt. Hinter dem Bahnübergang findet man linkerhand einen Stein mit den Inschriften "GO" und "GP" / "SB" sowie eine "5" auf der Seite. Dies steht für "Gemarkung Offenbach" (Hintermark), "Gemarkung Patershausen" und "Schönborn". Die "5" bezieht sich auf eine Nummerierung, die mit einem Stein am südlichen Ende der Grenzschneise begann und sich gegen den Uhrzeigersinn um die Gemarkung Patershausen zieht. Nach wenigen Metern erreicht man das Patershäuser Feld. Es sollte nicht  versäumt werden, das Sühnekreuz an der Brücke über den Liliengraben (so heißt der Bieberbach in diesem Gebiet) zu bewundern.

Patershausen










































Da die Grenze von Heusenstamm zu der Patershäuser Gemarkung erkundet werden soll, folgt man dem Patershäuser Weg am Waldrand entlang nach Norden. Der Stein mit der Inschrift "H+B / 1914" an der Abzweigung des Sporkenwegs (blauer Punkt auf der Karte) ist kein Grenzstein, sondern ein Gedenkstein für Hermann Buchal, über den an anderer Stelle dieser Website berichtet wird. Der Buxbaum-Karte der Gemarkung Patershausen ist zu entnehmen, dass die Grenze vorher vom Patershäuser Weg abzweigte und einen Bogen durch das heutige Feld machte, bis sie wieder an der Einmündung eines Wegs auf den jetzigen Waldrand traf. An dieser Stelle am Fuße einer Eiche steht nur wenig aus dem Boden ragend ein unbehauener und unbeschrifteter Grenzstein aus Basalt (PAT 60). Man folgt dem Weg in den Wald hinein und findet an der nächsten Wegbiegung einen weiteren unbearbeiteten hellen Sandstein (PAT 59), ebenfalls nur wenig aus dem Boden schauend. Am nächsten Querweg erkennt man gegenüber der Wegeinmündung den Stein PAT 58. Die alte Grenze folgt jetzt diesem Querweg. Er ist auf der Nordseite -für eine Grenze typisch- mit Eichen bepflanzt. Weitere Grenzsteine konnten dort aber nicht mehr gefunden werden. Man geht zurück zum Stein PAT 60. Auf dem Messtischblatt von 1934 ist dort die Gemarkungsgrenze von Patershausen eingetragen. Demnach muss es zwischen 1850 und 1937 zu einem Grundstückstausch zwischen Heusenstamm und Patershausen gekommen sein.

PAT 42PAT 42Man passiert bei der Brücke über den Bieberbach die Überreste der Renningshauser Mühle, biegt nach rechts in den Niederröder Weg, folgt dem ersten Weg nach rechts und gelangt dann an eine Abzweigung eines unbenamten Weges, der von dort die Grenze nach Süden begleitet. Der nächste Grenzstein (PAT 43, Inschrift: GP / SB) steht gute 100 Meter von der Abzweigung entfernt. Luise Hubel hat ihn 2004 zeichnerisch dokumentiert. Danach ist er offensichtlich unter einen Böschungshobel geraten, der ihn erheblich beschädigte. Der Autor konnte ein von ihm gefundenes Bruchstück wieder anpassen. Noch schlimmer erging es Stein PAT 42: Er wurde in den Wegeschotter einplaniert (s. Abbildung). Im Juli 2017 wurde er vom Autor geborgen und am Wegesrand "museal" d.h. ohne Neueinmessung wieder aufgestellt. Ein sehr schönes Exemplar !

PAT 41oPAT 41oPAT 41Ähnlich imposant steht Stein PAT 41 auf einem durch einen Bogen des Grenzgrabens gebildeten Vorsprungs. Auf der Ostseite
ist "SSB" zu erkennen; ein  seltsames Zeichen ist auf der anderen Seite  eingemeißelt. Es ist eine Überlagerung der Buchstaben A, W und H. Eine Retro-Bildsuche dieses Symbols im Internet brachte kein Ergebnis. Der Weg biegt nach gut 300 Metern nach links ab, während die Grenze ohne Wegbegleitung geradeaus PAT 20weiterläuft. Leider hat der Forst über dem Grenzgraben eine Rückegasse angelegt. Dem Stein PAT 39 ist dies nicht gut bekommen; er wurde umgestoßen und hängt stark nach Süden. Er ist mit "SSB", "H" und auf der Rundung mit "39" beschriftet. 90 Meter weiter südlich steht am Ende der Rückegasse sehr schön der Stein PAT 38. Er ist ebenfalls mit "SSB" und "H" sowie mit "38" beschriftet. Man kann sich jetzt weiter nach Süden durch das dichte Unterholz schlagen, oder bis zum Querweg zurückgehen und einen bequemeren Umweg über den Niederröder Weg nehmen, um an die Fortsetzung des Grenzverlaufs zu kommen. Hier finden wir die Steine PAT 37 (Inschrift SSB, mit Spiegelverkehrtem ersten S und der Nummer 37 auf der Seite) und PAT 36 (Inschrift: SB). Weitere Steine dieser Serie konnten entlang des Rembrücker Wegs und weiter bis zur Dietzenbacher Grenze nicht gefunden werden. Allerdungs steht etwas nördlich des Rembrücker Wegs ein unbehauene Basaltstein PAT 20, der nicht die Gemarkungsgrenze markiert. Auch hier hilft ein Blick auf die Buxbaum-Karte: es handelt sich um einen Grenzstein, der vor der Markwaldteilung die Grenze zwischen Patershausen und der Biegermark kennzeichnete.  Luise Hubel schrieb dazu, dass dieser Stein zu den 44 Steinen gehörte, mit denen 1380 der Wald des Klosters markiert wurde. Ob die Stene PAT 58 bis PAT 60 auch dazu gehören? Luise Hubel hat übrigens 2004 etwas östlich der Renningshauser Mühle einen herausliegenden Stein mit der Nummer "50" gefunden, der 2008 nicht mehr vorhanden war.

Die Südgrenzen von Heusenstamm

Die Grenzverhältnisse im Süden Heusenstamms sind recht komplex. Sie sollen anhand der Abbildung näher erläutert werden. Die aktuelle Gemarkungsgrenze Heusenstamms ist rot gekennzeichnet. Sie entspricht in weiten Teilen der Nordgrenze Dietzenbachs. Die dort stehenden Grenzsteine wurden bereits in anderen Kapiteln dieser Website behandelt, daher genügt ein Link auf die entsprechenden Seiten. An den Grenzschneisen nördlich des Punktes G bis hoch zur Offenbacher Grenze wurden keine Grenzsteine gesichtet.

Südgrenze














A - B Grenze Gravenbruchwald / Fürstl. Isenburger Wald: 9 Grenzsteine
beschrieben in: Steine im Schönborner Gravenbruchwald
B - D Grenze Hintermark / Fürstl. Isenburger Wald: 1 (2) Grenzstein(e)
beschrieben in: Steine im Schönborner Gravenbruchwald
D - E   Grenze Hintermark / Rödermark: 4 Grenzsteine
beschrieben in: Steine an der Dietzenbacher Verbindungslandwehr
E - F  Grenze Patershausen / Rödermark: 6 Grenzsteine
beschrieben in: Steine an der Rödermark-Biebermark-Grenze
F - G    Grenze Heusenstamm (Biebermark) / Rödermark: 17 Grenzsteine
beschrieben in: Steine an der Rödermark-Biebermark-Grenze
C - D  Grenze Rödermark / Fürstl. Isenburger Wald: 5 Grenzsteine (ab B 459)
beschrieben in: Steine an der Dietzenbacher Verbindungslandwehr


Weitere Steine (März 2021)
Herr Horst Graf machte mich auf weitere Steine an der Bieberbachaue aufmerksam. Man erreicht sie, wenn man von der Bieberbachbrücke an der ehemaligen Mühle von Renigishausen dem Wiesenpfad nach Norden folgt. Die drei Steine stehen an einem Graben bzw. an einem Abhang mit eindeuteigem Grenzcharakter: Eine Reihe von sehr alten Eichen weist auf diese Grenze hin, die zwei Flurstücke voneinander trennt. Die Gütersteine sind unregelmäßig geformt und tragen keine Inschrift.