Grenze der Gemarkungen Sprendlingen
Dreieichenhain und
Götzenhain

In diesem Kapitel möchte ich
auch die Grenze zwischen
Sprendlingen
und Dreieichenhain abhandeln, da dort nur noch
wenige Grenzsteine
existieren. Diese Grenze beginnt in der Rostadt am
Stein 88
der Sprendlingen-Langen Grenze
(blauer Pfeil links). Sie zog sich früher in gerader Linie zur
Kreuzung Trift - B3 (alt); vor etlichen Jahren kam das
heutige
Kleingartengelände bis zur B3 (alt) zu Sprendlingen. Der
zweite
noch existierende Stein
(schwarzer Pfeil) wird im Kapitel Rostadt beschrieben. Die Grenze
überquert die Dreieichbahn, läuft hinter der
Weibelfeldschule
zur Hainer Chaussee, wo ein moderner Grenzstein zu finden ist.
Die
Grenze folgt der Hainer Chaussee ein Stück und biegt dann zur
Theisenmühle ab. Vor 1927 verlief die Gemarkungsgrenze quer
über die heutige Liegewiese des Schwimmbads zum Hengstbach.
Von
der Theisenmühle führt die Grenze
dem Hengstbach entlang bis hinter die heutige Autobahnbrücke.
Diesen
Grenzverlauf kann man auf der
Karte
von Nicks 1777 nachvollziehen. Das Gebiet
des "Millionenhügels",
inklusive der Dampfmühle (Kreuzmühle),
lag bis 1937 auf
Götzenhainer Gemarkung. Götzenhain trat damals dieses
Gebiet
an Dreieichenhain ab und erhielt dafür fast die gesamte
Gemarkung
Philippseich. Die Gemarkungsgrenze überquert seitdem
den
Hengstbach
Richtung Nordosten und macht einen rechtwinkligen Knick, wo ein
Grenzstein - wahrscheinlich aus dem Jahr 1937 - zu finden ist (grauer
Sandstein, 20x20, nur wenig aus dem Weg herausschauend, gelber
Pfeil). Im nachfolgenden Grenzabschnitt konnten keine
historische Grenzsteine
eindeutig identifiziert werden. Am Treffpunkt der drei Gemarkungen von
Sprendlingen, Dreieichenhain und Götzenhain in der
Nähe
der Radarstation auf der Hub steht ein
Betonstein,
der mit Wanderzeichen bemalt ist (grüner Pfeil).

Man kann nun der
Dreieichenhainer - Götzenhainer Gemarkungsgrenze
nach Südwesten folgen. Sie geht im Bogen immer geradeaus bis
zu
einem Rechtsknick, nach dem der Klingenbach überquert wird.
Die
Grenze verläuft dann durch das Neubaugebiet,
überquert die
Albert-Schweitzer-Straße, und kommt über
die Sackgasse
"Am Wolfgang" (hier soll früher eine dem Heiligen
Wolfgang
geweihte Kapelle gestanden

haben)
zum Hainer Weg. Durch die Grundstücke am Hainer Berg geht es
weiter zur Götzenhainer Mühle, am Angelteich vorbei
zur
Straße "Am Geißberg". Auf Höhe des Hauses
Nr. 55 biegt
die Grenze nach Südwesten ab und überquert dann die
Dreieichbahn. Zwischen der Hub und der Bahnlinie konnten nur vereinzelt
moderne Granitsteine (z.T. herausliegend) gefunden werden. Wenn man der
Grenze weiter folgen möchte, muss man den
Bahnübergang
passieren und dann nach rechts der Bahnlinie entlanggehen, bis man an
den Grenzgraben kommt, der deutlich sichtbar in südwestlicher
Richtung sich hinzieht. Auf der Bahnseite des Wegs steht ein
Grenzstein, der beim Bau der Dreieichbahn im Jahr 1905 ge- (oder ver-)
setzt wurde. Der
Basaltstein
ist auf der Westseite mit einem G gekennzeichnet (Gemarkungsgrenze?).
Man folgt dem Weg entlang des Grabens. Ca. 8 m östlich einer
Metallgitterbrücke findet man einen unbeschrifteten Grenzstein
aus
Rotliegendem auf der Graben-Nordseite. In der Folge kann man
in der Kurve des
Wegs auf der westlichen Grabenseite
einen schönen
Gemarkungsgrenzstein
ebenfalls aus Rotliegendem mit der Beschriftung "G" und einem
"H"
auf der
gegenüberliegenden Seite finden. G = Götzenhain und H
= Hayn
in der Dreieich. Damit muss dieser Stein vor der Umbenennung der Stadt
in Dreieichenhain im Jahr 1840 gesetzt worden sein. Weiter geht es
durch den
"Pflanzentunnel" zu einer Birkengruppe, wo die Grenze einen 90 Grad
Knick über einen Acker macht, um dann am Langener Weg auf den
Grenzpunkt der Dreieichenhainer, Götzenhainer und Offenthaler
zu
stoßen. Der weitere

Verlauf der
Dreieichenhainer Grenze ist an
anderer Stelle dieser Website beschrieben worden. Bei der Aufteilung
der Gemarkung Philippseich stießen hier vier Gemarkungen
zusammen, aber nur fast. Wie dem Bild rechts zu entnehmen ist,
lag der Berührungspunkt von Dreieichenhain,
Götzenhain und Offenthal nur wenige Meter vom
Berührungspunkt von Götzenhain, Offenthal und
Philippseich entfernt (ein
Quasi-
Viergemarkungseck).
Es fand eine Grenzbereinigung statt, wobei der Zwickel aus der
Offenthaler in die Götzenhainer Gemarkung transferiert wurde.
Am neuen Berührungspunkt der Gemarkungen wurde 2006 im Rahmen
des Ersten Hainer Grenzgangs ein
Granitstein
mit einer kleinen
Metalltafel aufgestellt.

Zurück zur Hub. Die
heutige
Sprendlinger -
Götzenhainer Gemarkungsgrenze
beginnt
an der Radarstation. Wenige Meter
östlich von dem oben genannten Betonstein steht der erste von
vielen
historischen
Steinen (roter Pfeil) der sehr komplexen Sprendlinger -
Götzenhainer Gemarkungsgrenze. Von diesem ersten Stein auf der
"Hub" in der Nähe der
Stangenpyramide verläuft sie erst
ein Stück nördlich und biegt
dann nach Osten ab. Nach ca. 50 m begann vor 1954 die Gemarkungsgrenze
Sprendlingen - Neuhof (die Gemarkung Neuhof wurde in diesem Jahr der
Gemarkung Götzenhain zugeschlagen). Die Grenze des
Golfplatzes entspricht zunächst der Gemarkungsgrenze. Diese
überquert dann entlang eines Grabens den Golfplatz und
stößt dann auf die L 3317. Entlang dieser
Straße bis
zum Waldrand und
diesem in östlicher Richtung verlaufend,
stößt sie in
der Nähe eines Hochspannungsmastes auf einen Teich. Hier
beginnt
der zweite Grenzabschnitt, der weiter unten abgehandelt wird (blauer
Stern).


Die beschriebe
Strecke ist für einen Grenzsteinfreund nicht sehr ergiebig, da
die
Grenze meist im dichten, unzugänglichem Gestrüpp und
Brombeerhecken verläuft. Der erste Stein dieses Abschnitts
(roter
Pfeil) steht wie erwähnt direkt am Weg in der Nähe
der Stangenpyramide.
Er besteht aus Basalt und ist mit einem
"G" (Götzenhain, Gemarkung?)
gekennzeichnet.
Anmerkung:
Dieser Stein konnte im April 2019 nicht wiedergefunden werden.
Der nächste Stein im Gebüsch (blauer
Pfeil,
Bild) ist aus Rotliegendem und mit
einem "G" und
einem "S" (? für Sprendlingen) beschriftet (s. Abb.). An dem
mit einem
grünen Pfeil
markierten Ort lag ein Grenzstein heraus, der provisorisch wieder
aufgestellt wurde. Mit sehr viel gutem Willen kann man ein "Y"
entziffern. Ein weiterer unbeschrifteter Stein (gelber Pfeil) steht im
gut sichtbaren
Grenzgraben einige Meter von der Golfplatzgrenze entfernt.

An der Stelle, wo die
L 3317 in
den Wald stößt, verlief im späten
Mittelalter die
Dreieicher Ringlandwehr (entlang des Waldrandes). Der Wald nordlich der
Ringlandwehr war Domanialwald des
Hauses Isenburg. Es handelte sich um den
später so
benannten Forst Dreieich mit den Forstrevieren
Offenbach, Sprendlingen, Götzenhain und Offenthal. 1900 erwarb
der
Hessische Staat per Zwangsversteigerung die Forstreviere Offenbach und
Sprendlingen. 1929 wurden auch die Forstreviere
Götzenhain und Offenthal vom Staat gekauft. Bis 1935 war der
Forst
Dreieich eine selbstständige Gemarkung. Sie wurde in dem Jahr
unter den anliegenden Gemeinden aufgeteilt. Seitdem ist die ehemalige
Grenze der Isenburgischen Forstreviere Sprendlingen und
Götzenhain
auch die Grenze beider Gemarkungen. Im Nordosten stieß die
Grenze
an die Gemarkung Gravenbruch (roter Stern rechts oben). Bei
der
Auflösung dieser Gemarkung erhielt Sprendlingen das Gebiet bis
zur
B 459 (Gravenbruch - Dietzenbach). Der Grenzverlauf vom roten Stern
rechts oben bis zur Dietzenbacher Grenze entspricht der alten Grenze
der Gravenbrucher Gemarkung. Wie der Karte zu entnehmen
ist, verläuft die Grenze Sprendlingen - Götzenhain ab
der
Grenze der ehemaligen Gemarkung Neuhof (blauer Stern)
südöstlich der dortigen
Waldwiesen der Luderbachaue (Seibertswiese, Gebückswiese).
Diese Wiesen gehörten meist Sprendlinger Bauern, d.h. sie
waren
nicht Teil des Domanialwaldes. Durch Erbteilung entstanden z.T. dort
ehr kleinzellige (schmale) Grundstücke. Heute gehören
die
Wiesen und die angrenzenden Wälder zum Naturschutzgebiet
Luderbachaue. Die Wiesen werden zweimal im Jahr gemäht, so
dass
der Auencharakter der
Landschaft erhalten bleibt.
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Typ
A (S) |
Typ
B (G) |
Typ
C (G) |
Typ
D (HW) |

Die
Tatsache, dass es sich um ein Naturschutzgebiet handelt, ist
für mich Anlass hier explizit keinen Grenzsteinspaziergang zu
empfehlen. Das Betreten des Gebietes ist verboten! Trotzdem
möchte
ich zu Dokumentationszwecken einige Informationen hier zur Kenntnis
geben. Im Sprendlinger Stadtarchiv wird eine Kartensammlung
aus
dem Jahr 1853 aufbewahrt: Beschreibung der Flurgrenze der Gemarkung
Forst Dreieich von Geom. 1. Klasse Hauf (Abt. XXI, Abschn. 9,
Konv. 30, Fasz. 26), in der auch dieser Grenzabschnitt dargestellt ist.
Jeder Grenzpunkt ist mit einer fortlaufenden Nummer versehen, von 256
(blauer Stern) bis 357 (roter Stern).
-->Hier
ist der nördöstliche Teil dieser Gemarkungsgrenze
aufzurufen. Von den 99 Steinen der Grenze
konnte ich bei meinen Begehungen im April 2016 noch 63 finden. Man kann
im Wesentlichen drei Typen unterscheiden. Typ A besteht aus
Rotliegendem, ist leicht gewölbt und ist auf einer Seite mit
einem
schrägstehenden "S" markiert (12 Steine). Typ B besteht
ebenfalls
aus Rotliegendem, ist leicht gewölbt und ist auf einer Seite
mit
einem "G" gekennzeichnet (10 Steine). Typ C besteht aus Basalt, besitzt
einen geraden Kopf, seine Grundfläche beträgt 20 x 20
cm und
ist auf einer Seite mit einem "G" versehen (23 Steine). 3 Steine sind
mit "HW"
markiert
(Typ D). "S" steht für Sprendlingen, "G" für
Götzenhain oder Gemarkung,
"HW" für Herrschaftlicher Wald und "FW" für
Fürstlicher Wald. Alle erkennbaren Beschriftungen
weisen in die Richtung des Wiesengeländes hin .

Der
Grenzabschnitt beginnt an einem der Stauweiher vom Gut Neuhof, der
früher als Klärbecken für Abwässer
diente (blauer
Stern). Der erste noch existierende Stein 260 befindet sich am
Luderbach, der ab dort für eine Weile
die Grenze begleitet. An der Wiese verläuft die Grenze auf der
Wiesenseite des Bachs. Sieben Steine, die dort standen, liegen jetzt im
Bach oder auf der anderen Seite des Bachs, weil sie beim Mähen
der
Wiese störten. Interessant ist Stein 281.
Er ist mit "FW" gekennzeichnet (s. Abb. weiter unten). Zwischen den
Buchstaben ist ein
Isenburger Wappen angedeutet (Abb. oben rechts). Der nächste
Stein
282 vom Typ C ist von den Wurzeln einer mächtigen Eiche
umfasst.
daneben findet man den Fuß eines rotliegenden alten
Grenzsteins.
Von hier aus verläuft die Gemarkungsgrenze mäandernd
durch
den
versumpften Wald. Das Gebiet auf Sprendlinger Seite war früher
Wiesengelände und gehört heute noch Privatpersonen.
Nochmals:
Von einer Begehung der Gemarkungsgrenze wird dringend abgeraten
(Naturschutzgebiet), zumal die Grenzsteine nur schwer zu finden sind,
da
der Hochwald die Genauigkeit der GPS-Messung beeinträchtigt.
Weiterhin gibt es nur wenige geografische Anhaltspunkte, um
die
Steine in diesem
Urwald
zu
finden. Zwischen den Steinen 321 und 322 verläuft die
öffentlich zugängliche
Holländerborn-Schneise. Dort, wo
diese die Wiese querend in den Wald eintritt, findet man am
Graben links den Stein 322. Auf der anderen Seite des Weges erkennt man
wenige Meter im Wald den Grenzgraben. Dort steht Stein 221 ("HW").
Dieser war
ursprünglich nicht vorhanden. Ich habe mir erlaubt,
einen Stein, der hinter der Schutzhütte an der
Holländerborn-Schneise herauslag, dort museal (= ohne
Neueinmessung) aufzustellen. Wenn
man Graben etwas nach
Süden folgt, erreicht man Stein 220. Interessant ist, dass
dort
ein
zweiter Grenzstein platziert wurde, der wahrscheinlich von einem
benachbarten Grenzpunkt stammt.

Vom
Stein 322 kann man dem Grenzgraben bis Stein 328 folgen, von wo die
Grenzlinie nach Süden abknickt. Die Steine 330 und 331 sind
wahrscheinlich im Sumpfgelände untergegangen.
Zwischen Stein
332 und 349 sind alle Steine noch vorhanden. Interessant ist Stein
345. Er ist mit einem Dreieck und der Inschrift "TP" auf der
gegenüberliegenden Seite gekennzeichnet. Es handelt sich um
einen
trigonometrischen Stein, der hier auf diesem Grenzpunkt steht. Im
Messtischblatt von 1963 ist er mit "141,4" (Höhenangabe)
gekennzeichnet. Stein
349 findet man direkt an einem Graben der hier die Grenze bildet. Er
knickt nach ca. 40 m nach Norden ab. Man kommt jetzt an den
Dornsee (Umgangssprachlich: Endeloch). Bei der Anlage dieses Teiches
sind wohl einige Grenzsteine verloren gegangen. An der
Schreckwurzschneise macht die Grenze einen scharfen Knick nach Osten.
Auch hier konnten keine Steine gefunden werden. Hier endet das
Naturschutzgebiet. Die beiden letzen Steine sind schwer zu finden. Am
besten folgt man der Schreckwurzschneise nach Osten bis zum Grenzgraben
der Gravenbrucher Gemarkung und folgt diesem ca. 25 m nach
Süden
bis zum Grenzstein Nr. 24 dieser Grenzlinie (roter Stern auf der
Abbildung). Es handelt sich dabei um einen nur grob behauenen Stein mit
den Inschriften "Z4" und "SB" (für Schönborn, den
Herren des
Gravenbruchwaldes). Man erkennt den von dort nach Westen verlaufenden
Grenzgraben der Sprendlinger und Götzenhainer Gemarkung. Man
hat
nun zumindest die Richtung, in der man die Grenzsteine suchen muss.
Interessant ist die Tatsache, dass der rotliegende Stein 355 mit "FJ"
(Fürstentum Isenburg) gekennzeichnet ist. Seinem Aussehen nach
wurde er vor 1900 gesetzt, als beide heutigen Gemarkungen zum
Fürstlich Isenburger Domanialwald Forst Dreieich
gehörten. Ähnliche Steine stehen an der Grenze des
Domanialwaldes zu den Gemarkungen Sprendlingen und Götzenhain.
Von
dort hat sich wohl unser FJ-Grenzstein verirrt. Abschließend
sei
angemerkt, dass die Grenze im April und Mai 2016
mehrfach
begangen wurde. Es ist jedoch nicht unwahrscheinlich,
dass aufgrund der gegebenen Umstände nicht alle noch
vorhandenen Steine gefunden wurden.
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 |
 |
 |
F
( ) W |
Trigonom.
Punkt |
FJ |
SBGR
24 |
Noch ein Wort zu den vielen Gütersteinen in diesem Gebiet: Wie
erwähnt, gehörten die Waldwiesen nicht zum
Domanialwald;
sie waren bzw. sind im Privatbesitz von Bewohnern der umliegenden
Gemeinden,
die dort Heu machten oder ihre Tiere weiden ließen.
Alten
Forstkarten ist zu entnehmen, dass die Grenzen zwischen Domanialwald
und den Wiesen abgesteint waren. Eine kursorische Begehung
einiger dieser Waldgrenzen bestätigte diese Annahme:
Die
wichtigen Grenzpunkte dieser Grenzen sind ebenfalls besteint (meist mit
"HW" markiert). Die Flurkarte der Gebückswiese zeigt
beispielsweise neben den kleinparzelligen Besitzverhältnissen
und
der Gemarkungsgrenze in Südosten auch die Grenze des
ehemaligen
Domanialwaldes im Nordwesten. Auf die Dokumentation dieser
Gütersteine wurde verzichtet.