DreyEicher Grenzweg

DreyEicher Grenzweg

Stein No 68

Das Besteinungsprotokoll von 1784

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In nur zehn Tagen, zwischen dem 26. September und dem 7. Oktober 1783, wurde die Grenze des Fürstentums Ysenburg und der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zwischen dem Stadtwald Frankfurt und der Grenze zu Dreieichenhain neu versteint. In den Archiven des Schlosses in Birstein liegen bis heute die Vermessungsakten dazu. Darin stehen einige interessante Details. So zum Beispiel, dass jeweils 10 Personen auf fürstlich Ysenburgischer und der landgräflich Hessen-Darmstädter Seite an der Setzung der Grenzsteine beteiligt waren. Neben den wichtigen Amtspersonen stehen die Namen der Sprendlinger und Mitteldicker Förster, die Schultheiße sowie die Feldgeschworenen und die Steinsetzer aus Sprendlingen und Langen.

In der Einleitung der Aufzeichnungen steht, dass die Grenze in zwei Abschnitten besteint werden soll. In dem ersten Abschnitt zwischen Frankfurt und Dreieichenhain werden die Entfernungen in Langener Ruten gemessen, die umgerechnet 459 cm lang wären. Für die Messung war die Rute nicht wie üblich in 16 Schuh, sondern in 10 Dezimalschuh eingeteilt worden. Ein Dezimalschuh enthält zehn Zoll. Rute, Schuh und Zoll waren also die damaligen Maßeinheiten, wobei sich hier die ersten Verwendungen von dezimalen Untergliederungen zeigten. Im Protokoll ist eine Linie mit der Länge eines halben Dezimalschuhs abgebildet, um sicher zu gehen, dass der korrekte Maßstab bei der Vermessung genutzt wurde.

Dann wurde festgelegt, dass die Steine „einen Schuh ins Quadrat dick, vier Schuh lang und oben rund behauen sind“ und zwei Schuh aus dem Erdboden ragen sollen. Die Seiten sind mit Y, HD, 1783 und einer „Numeris“ bezeichnet. Oben sind „Schleifen“ eingehauen. Diese Schleifen (oder Weisungen) sind in der Regel zwei Pfeile, die den Winkel des Grenzverlaufs anzeigen. Es wurde festgelegt, dass er Grenzverlauf sich nicht nach den bestehenden alten Grenzgräben richtet, sondern nach einer geraden Linie zwischen zwei Grenzsteinen. Zwischen „der Hengstbach“ und der „Frankfurter Landstraße“ wurde ein neuer Grenzgraben angelegt. Die Geometer Gerber für Hessen-Darmstadt und Nicks für Ysenburg führten die Vermessungen durch.

Im Protokoll ist über den Stein No 68 folgendes zu lesen:
„Vom 67ten Stein ziehet die Hoheitsgränze über die Hayner Viehtrift und sodann dem Grenzgraben … bis auf den Acht- und Sechstigen Stein, welche Ysenburgische Seite stehet …. Von diesem Stein ziehet die Gränze dem Hoheitsgraben nach wie vorgemeldet bis auf den Neun und Sechzigsten Stein welcher Darmstädter Seite stehet und ist die Distanz von acht und sechzigsten bis zu diesen Neun und Sechzigsten Stein 8 Ruthen, 9 Schuhe und 7 Zoll.“

Das bedeutet eine Entfernung zum Stein No 68 von umgerechnet 41,20 Meter. Dies stimmt mit aktuellen Messungen recht gut überein. Der Grenzwinkel ist mit 179 Grad und 50 Minuten angegeben. Dem Protokoll ist auch zu entnehmen, dass die Steine abwechselnd auf beiden Seiten des Grabens aufgestellt wurden.

Die Neubesteinung dieser Grenze war ein sehr teures und aufwändiges Unterfangen. Und die Steine markierten nur noch 33 Jahre lang eine Landesgrenze. Nach dem Wiener Kongress war dann 1816 das Fürstentum Ysenburg nur noch Geschichte. Davon mehr an einem anderen Grenzstein.  


Text: Wilhelm Ott, Sprecherin: Kim Bagus, Intro: Ulrich Fogel

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